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   OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 5 U 359/12   

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https://dejure.org/2013,46459
OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 5 U 359/12 (https://dejure.org/2013,46459)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.11.2013 - 5 U 359/12 (https://dejure.org/2013,46459)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. November 2013 - 5 U 359/12 (https://dejure.org/2013,46459)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 2 Nr 1 BUZBB, § 2 Nr 4 BUZBB, § 529 ZPO, § 533 ZPO
    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anforderungen an einen leidensbedingten Berufswechsel; Verweisungsbandbreite bei wechselnder Erwerbsbiografie; Zumutbarkeit der Verwendung eines Stehpultes; Vorbringen neuer Leiden in zweiter Instanz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein leidensbedingter Berufswechsel nach Verfestigung einer neuen Tätigkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 1194
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Saarbrücken, 08.01.2003 - 5 U 910/01

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisung auf Vergleichsberuf bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 5 U 359/12
    Dabei begründet die wechselnde Erwerbsbiografie der Klägerin schon im Ansatz eine größere Bandbreite der denkbaren Verweisungstätigkeiten (siehe Senat, Urt. 8.1.2003 - 5 U 910/01 - VersR 2004, 54).

    Die Feststellungen des Landgerichts dazu, dass eine Berufsunfähigkeit aus psychischen Gründen nicht gegeben sei, weil die Sachverständige Dr. B. eine krankheitswertige Störung nicht habe feststellen können, hat die Klägerin in ihrer Berufung nicht in Frage gestellt und es besteht auch sonst keine Veranlassung, sie anzuzweifeln (§§ 520 Abs. 3 Nr. 3, 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; siehe zur Irrelevanz bloßer psychischer Befindlichkeitsstörungen auch Senat, Urt. 8.1.2003 - 5 U 910/01 - VersR 2004, 54).

  • BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86

    Berücksichtigung einer Umschulung des Versicherungsnehmers in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 5 U 359/12
    Die Regelung setzt voraus, dass die versicherte Person - in der Regel bewusst und gewollt (hierzu Benkel/Hirschberg, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl. 2011, § 2 BUZ 2008, Rdn. 163) - ihre berufliche Tätigkeit abgebrochen hat und seither eine derart lange Zeit verstrichen ist, dass jede Verbindung zu ihr abgeschnitten erscheint, so dass an die dort erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr angeknüpft werden kann (Rixecker in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2. Aufl. 2009, § 46 Rdn. 38; Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, § 2 BUZ, Rdn. 103)., Eine typischerweise ungewollt eingetretene Arbeitsunfähigkeit ist noch kein Ausscheiden aus dem Berufsleben im Sinne des § 2 Nr. 4 BBUZ (siehe BGH - Urt. v. 13.5.1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753).

    Der Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung als der den Streitgegenstand der Klage neben dem Antrag bestimmende Lebenssachverhalt tritt nicht schon mit einer Erkrankung der versicherten Person ein und, für sich betrachtet, nicht schon mit einer durch diese bewirkten Unfähigkeit zur Berufsausübung, sondern erst, wenn ein die Fortführung der letzten oder einer vergleichbaren beruflichen Tätigkeit bedingungsgemäß beeinträchtigender Zustand erreicht ist, dessen Besserung in absehbarer Zeit nicht mehr zu erwarten ist (vgl. BGH - Urt. v. 13.5.1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753), oder wenn das bedingungsgemäße Maß der gesundheitlich verursachten Hinderung an der Fortführung der beruflichen Tätigkeit mehr als sechs Monate angedauert hat.

  • BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 5 U 359/12
    Soweit die Verwertung der gutachterlichen Stellungnahmen des Sachverständigen Prof. Dr. R. durch das Landgericht prozessual unzulässig gewesen ist, weil auf die Anträge der Klägerin eine mündliche Anhörung des Sachverständigen hätte stattfinden müssen (§§ 397, 402 ZPO; siehe dazu BVerfG, Beschl. v. 29.8.1995 - 2 BvR 175/95 - NJW-RR 1996, 183), ist jener Verfahrensfehler geheilt worden, indem der Senat die Anhörung nachgeholt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 15.3.2006 - IV ZR 182/05 - VersR 2006, 950).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 182/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs bei Einschaltung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 5 U 359/12
    Soweit die Verwertung der gutachterlichen Stellungnahmen des Sachverständigen Prof. Dr. R. durch das Landgericht prozessual unzulässig gewesen ist, weil auf die Anträge der Klägerin eine mündliche Anhörung des Sachverständigen hätte stattfinden müssen (§§ 397, 402 ZPO; siehe dazu BVerfG, Beschl. v. 29.8.1995 - 2 BvR 175/95 - NJW-RR 1996, 183), ist jener Verfahrensfehler geheilt worden, indem der Senat die Anhörung nachgeholt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 15.3.2006 - IV ZR 182/05 - VersR 2006, 950).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 19 U 53/06

    Geltendmachung einer nachträglichen Veränderung des Gesundheitszustandes im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 5 U 359/12
    Damit fehlt es zugleich an einer kongruenten Tatsachengrundlage gemäß § 533 Nr. 2 i. V. m. § 529 ZPO (hierzu Ball in: Musielak, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 533 Rdn. 21; siehe auch vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2007, 934).
  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 5 U 359/12
    (BGH, Urt. v. 22.9.1993 - IV ZR 203/92 - VersR 1993, 1470; Senat, Urt. v. 7.12.2011 - 5 U 536/07).
  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 120/93

    Konkretisierung von Vergleichsberufen durch den Versicherer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 5 U 359/12
    Damit sie sachgerecht vortragen kann, muss der Versicherer die prägenden Merkmale des Verweisungsberufs konkret benennen, vor allem die dessen Anforderungen entsprechende Vorbildung, erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, die Möglichkeiten des Einsatzes technischer Hilfsmittel, die üblichen Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten und die übliche Entlohnung (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1994 - IV ZR 129/93 - VersR 1994, 1095; Senat, Urt. v. 1.10.2003 - 5 U 134/03 - OLGR 2004, 183).
  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 129/93

    Voraussetzungen von Ansprüchen des Versicherungsnehmers in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 5 U 359/12
    Damit sie sachgerecht vortragen kann, muss der Versicherer die prägenden Merkmale des Verweisungsberufs konkret benennen, vor allem die dessen Anforderungen entsprechende Vorbildung, erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, die Möglichkeiten des Einsatzes technischer Hilfsmittel, die üblichen Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten und die übliche Entlohnung (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1994 - IV ZR 129/93 - VersR 1994, 1095; Senat, Urt. v. 1.10.2003 - 5 U 134/03 - OLGR 2004, 183).
  • OLG Saarbrücken, 01.10.2003 - 5 U 134/03

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Zur Frage der Wirksamkeit von Auschlussklauseln

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 5 U 359/12
    Damit sie sachgerecht vortragen kann, muss der Versicherer die prägenden Merkmale des Verweisungsberufs konkret benennen, vor allem die dessen Anforderungen entsprechende Vorbildung, erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, die Möglichkeiten des Einsatzes technischer Hilfsmittel, die üblichen Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten und die übliche Entlohnung (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.1994 - IV ZR 129/93 - VersR 1994, 1095; Senat, Urt. v. 1.10.2003 - 5 U 134/03 - OLGR 2004, 183).
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2008 - 5 U 124/07

    Anspruch auf Zahlung aus einer Lebensversicherung mit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2013 - 5 U 359/12
    Die gegen Berufsunfähigkeit versicherte Person muss sich, wenn - wie hier - die Versicherungsbedingungen eine abstrakte Verweisbarkeit vorsehen, auf solche Tätigkeiten verweisen lassen, für deren Ausübung sie über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügt und sie ein Einkommen erzielen kann, das ihrem früheren vergleichbar ist (vgl. Senat, Urt. v. 29.10.2008 - 5 U 124/07 - VersR 2009, 971).
  • LG München I, 13.08.2003 - 25 O 23486/02

    Anknüpfungsberuf bei mehr als fünf Jahre zurückliegendem leidensbedingtem

  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens

    Die in der Benennung eines weiteren (vermeintlichen) Versicherungsfalles liegende Einführung eines zusätzlichen Klagegrundes stellt dagegen eine Klageänderung dar (vgl. Senat, Urteil vom 13. November 2013 - 5 U 359/12, VersR 2014, 1194), deren Zulassung sich allerdings gemäß § 533 Nr. 1 ZPO vorliegend als sachdienlich erweist.
  • OLG Saarbrücken, 28.05.2014 - 5 U 355/12

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Anknüpfung an zuvor ausgeübten Beruf nach

    Es bleibt - von atypischen Fällen abgesehen - die vormals ausgeübte Berufstätigkeit weiter maßgeblich (Senat, Urt. v. 13.11.2013 - 5 U 359/11 - zfs 2014, 163).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2014 - 5 U 248/12

    BU-Versicherung - Abgrenzung leidensbedingter/frei gewählter Berufswechsel

    IV ZR 203/92 - VersR 1993, 1470; Senat, Urt.v. 13.11.2003 - 5 U 359/12).
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